Berufsausbildung

Die Ausbildung an Berufsfachschulen dauert je nach Bundesland zwei bis drei Jahre.

Zugangsvoraussetzung ist in den meisten Bundesländern der Hauptschulabschluss bzw. eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung.

Inhalte und Ablauf

Die Stundentafeln aller Berufsfachschulen für Kinderpflegerinnen schreiben folgende Unterrichtsfächer vor, die z.T. abweichend bezeichnet und differenziert werden:

*

Deutsch

*

Kinderliteratur

*

Religion

*

Natur- und Sprachkunde

*

Fachchemie/Fachphysik

*

Mathematik

*

Politik

*

Berufskunde

*

Erziehungslehre/Pädagogik

*

Psychologie

*

Methodische Anleitung

*

Werken/Zeichnen

*

Musik/Kinderlied

*

Gesundheitspflege/Humanbiologie

*

Beschäftigungskunde/Methodik

*

Ernährungslehre mit praktischen Übungen

*

Textiles Gestalten

*

Leibeserziehung/Turnen

*

Spiel/Bewegungsspiel.

Daneben werden praktische Übungen in der Kinderbetreuung durchgeführt.

In den einzelnen Bundesländern sind diese praktischen Übungen wöchentlich mit vier bis acht Stunden angesetzt bzw. werden verschiedentlich auch als Blockpraktikum in Kindertagesstätten oder Säuglingsheimen abgehalten.

Berufsausübung

Nach abgeschlossener Berufsausbildung arbeiten sie z.B. in Familien, in Kindergärten und in Kinderkrankenhäusern als Mitarbeiter der Eltern, der sozialpädagogischen Fachkräfte oder der Kinderkrankenschwestern. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören alle Arbeiten, die bei der Betreuung, Erziehung und Pflege von Säuglingen, Klein- und Kleinstkindern anfallen.

Tätigkeiten

*

Anleiten zum Spielen, Malen, Werken, Musizieren und Turnen zur Förderung der kindlichen Entwicklung

*

Instandhalten von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien

*

Planen und Vorbereiten von Festen

*

Körperpflege und Kinderkrankenpflege

*

Zusammenstellen der Mahlzeiten und Zubereitung von Speisen

*

Pflegen der Kinderwäsche

*

Ausführen von Hausarbeiten, soweit sie in Zusammenhang mit der Erziehung und Pflege der Kinder stehen

*

Unterstützung der erzieherischen Maßnahmen der Eltern

*

Ersetzen der familiären Bezugsperson

Arbeitsmittel

*

Spielzeug, z.B. Bausteine, Knetmasse, Bilderbücher, Musikinstrumente

*

Nahrungsmittel

*

Kinderwäsche, -kleidung

*

Wasch- und Reinigungsmittel, Körperpflegeprodukte

Umgang mit

*

Säuglingen, Klein- und Kleinstkindern

*

Kollegen, Erziehern, Sozialpädagogen, Kinderkrankenschwestern, Eltern, Vertretern staatlicher Stellen

Arbeitsort

*

Kindertagesstätten, Kindergärten und -krippen

*

Kinderheime

*

Kinderkrankenhäuser

*

Privathaushalte

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
*

Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Musikalische (Früh-) Erziehung, Kind und Spiel, Kinder und Fernsehen, Spielpädagogik, Behindertenhilfe, Krankenpflege- und -betreuung, Arbeitsorganisation

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
*

Erzieher/in

*

Heilerzieher/in, Heilerziehungspfleger/in