Berufsausbildung

Die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Regelfall dauert sie 3 – 4 Jahre und gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Neben der schulischen Ausbildung ist in einigen Bundesländern auch ein Vor- bzw. ein Berufspraktikum vorgeschrieben. In Niedersachsen dauert die Ausbildung 4 Jahre und beinhaltet die 2-jährige Ausbildung zum/zur Sozialassistent/in.

Auch die Zugangsvoraussetzungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Ausbildung an Fachschulen setzt in der Regel den mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein einschlägiges 1- bis 2-jähriges Praktikum oder eine mehrjährige Berufstätigkeit voraus.

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, in sogenannten doppelqualifizierenden Bildungsgängen gleichzeitig die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Inhalte und Ablauf

Während der fachübergreifenden und fachspezifischen Ausbildung werden beispielsweise folgende Fächer angeboten:

Pädagogik

Psychologie

Heilpädagogik/Sonderpädagogik

Religionspädagogik

Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis

Soziologie/Politik/Gesellschaft

Rechtskunde/Verwaltungskunde/Organisation

Gesundheitserziehung/Biologie/Natur- und Sachkunde

Deutsch/Kommunikation/Fremdsprachen

Kinder- und Jugendliteratur/Medienpädagogik

Kunsterziehung/Werkerziehung

Musikerziehung

Rhythmik

Sport- und Bewegungserziehung.

In einigen Ländern können sich die Erzieher/innen im Rahmen von Wahlfächern und Wahlpflichtfächern auf bestimmte Problemstellungen und Teilbereiche sozialpädagogischer Arbeit während der Ausbildung besonders konzentrieren (z.B. Musik). Das Wahlpflichtangebot kann auch fächerübergreifend als Projektunterricht organisiert sein und sich inhaltlich auf ausgewählte Aufgabenschwerpunkte in der sozialpädagogischen Arbeit beziehen (z.B. Formen der Zusammenarbeit mit Eltern).

Ein einjähriges Berufspraktikum schließt in vielen Bundesländern an die schulische Ausbildung an und wird weiterhin von der Fachschule betreut. Die Berufspraktikanten nehmen am Begleitunterricht teil.

Berufsausübung

Nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Erzieher in der vorschulischen Erziehung, in der Heimerziehung sowie in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig.

Tätigkeiten:

Beaufsichtigen, Betreuen von Kindern und Jugendlichen

soziale Betreuung, Anleitung und Hilfe bei lebenspraktischen Aufgaben

Durchführen von therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, Anwenden der Methoden systematischer Verhaltensbeobachtung

Erarbeiten eines mittel- oder langfristigen Erziehungsplanes

Durchführen der erzieherischen und förderpädagogischen Maßnahmen, z.B. Sprecherziehung, Rollenspiele, Malen

Zusammenarbeit mit anderen erziehungsrelevanten Personen und Institutionen
Durchführen von Elternabenden, Führen von Informations- und Aufnahmegesprächen
Dokumentieren/Berichterstatten über durchgeführte Erziehungsmaßnahmen

Arbeitsmittel / Werkzeug / Material

Bastelmaterialien, Mal-, Zeichen-, Schreibgeräte

Sport-, Turngeräte, Musikinstrumente

Kassetten, Filme, CDs, Abspielgeräte

Spiel- und Beschäftigungsmaterial

Bildungs-, Lehrmaterial

Koch- und Küchengeräte

Verbandmaterial, Medikamente, Büromaterialien, -geräte

Umgang mit

Kindern, Jugendlichen

Eltern, Lehrern, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen

Arbeitsort / Arbeitsumgebung

Kindergärten, Kindertagesstätten

Kinderheime, Jugendwohnheime, Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche

Horte, Jugendzentren, Haus der offenen Tür, sozialpädagogisch betreute Spielplätze

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Teilleistungsschwächen und -störungen, Erziehungsfragen, Sprachförderung und Sprachentwicklungsstörungen, Sexualerziehung, Kinderzeichnungen, Theater im Elementarbereich, Verkehrspädagogik, Horterziehung, Offene Jugendarbeit

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)

Heilpädagoge/Heilpädagogin (staatlich anerkannt)

Sonderpädagoge/Sonderpädagogin (staatlich anerkannt)

Werklehrer/in im sozialen Bereich